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Die letzte Eskalationsstufe, die es bei Konflikten um das erheblich in Familienstrukturen eingreifende Sorgerecht gibt, ist der Streit vor Gericht. Gerichtsverfahren vor dem Familiengericht stellen die Weichen für das zukünftige Leben junger Menschen. Von Gerichten in Auftrag gegebene Gutachten sollen das Gericht dabei unterstützen, zu einer Entscheidung im Einzelfall zu kommen und die richtige Balance zwischen den Grundrechten junger Menschen und deren Eltern oder Sorgeberechtigten zu finden. „Gründliches Aktenstudium, geduldige Untersuchung und exakte Darlegung führen zu Prägnanz, Nachvollziehbarkeit und Gerichtsfestigkeit“, definiert Professor Dr. Christoph Bielitz, als Erfolgsfaktoren seiner „dem Kindeswohl verpflichteten“ Tätigkeit als Gutachter.

Gespraechstherapie

Die Ergebnisse aus diesen Gutachten haben daher einen erheblichen Einfluss auf die Gerichtsentscheidung. Auf der Grundlage so genannter „Erziehungsfähigkeitsgutachten“ werden beispielsweise Beschlüsse zum Entzug oder zur Übertragung des Personensorgerechtes getroffen. Damit verbunden sind häufig auch weitreichende Eingriffe in die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen.


Gespraechstherapie

Die letzte Eskalationsstufe, die es bei Konflikten um das erheblich in Familienstrukturen eingreifende Sorgerecht gibt, ist der Streit vor Gericht. Gerichtsverfahren vor dem Familiengericht stellen die Weichen für das zukünftige Leben junger Menschen. Von Gerichten in Auftrag gegebene Gutachten sollen das Gericht dabei unterstützen, zu einer Entscheidung im Einzelfall zu kommen und die richtige Balance zwischen den Grundrechten junger Menschen und deren Eltern oder Sorgeberechtigten zu finden.

„Gründliches Aktenstudium, geduldige Untersuchung und exakte Darlegung führen zu Prägnanz, Nachvollziehbarkeit und Gerichtsfestigkeit“, definiert Professor Dr. Christoph Bielitz, als Erfolgsfaktoren seiner „dem Kindeswohl verpflichteten“ Tätigkeit als Gutachter. Die Ergebnisse aus diesen Gutachten haben daher einen erheblichen Einfluss auf die Gerichtsentscheidung. Auf der Grundlage so genannter „Erziehungsfähigkeitsgutachten“ werden beispielsweise Beschlüsse zum Entzug oder zur Übertragung des Personensorgerechtes getroffen. Damit verbunden sind häufig auch weitreichende Eingriffe in die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen.