Skip to main content

Gutachten-FAQ

Ihre Fragen und Antworten rund um die Gutachtenerstellung.

Allgemeine Fragen

Bei einem Gutachten handelt sich um eine Dokumentation der gründlichen Untersuchung und Befragung zu medizinischen und/oder psychologischen Fragestellungen, die sehr klar formuliert sind und einer ebenso klaren Festlegung zur Beurteilung eines medizinisch / psychologischen Sachverhaltes bedürfen. Die Untersuchung ist abhängig von der Fragestellung. Teilweise sind testpsychologische Zusatzuntersuchungen erforderlich. Blutabnahmen zur Bestimmung von Laborparametern, Drogenscreening, EEG und EKG sind fakultative Bestandteile.

Auftraggeber für Gutachten wollen von Fachärzten die Einschätzung zu verschiedensten Sachverhalten z. B. zur Fahrtüchtigkeit, Geschäftsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Berufsunfähigkeit, Schwerbehindertenfeststellung, Erziehungsfähigkeit, Unterbringungsbedürftigkeit, Betreuungsbedürftigkeit, Testierfähigkeit oder auch zu Fragen der Erwerbsunfähigkeit etc.

Medizinische / psychologische Gutachten dürfen ausschließlich von Fachärzten und approbierten Psychologen erstellt werden.

Fragen zum Ablauf

Der Aufraggeber nimmt das Gutachten zur Kenntnis, wird Schlussfolgerungen zu seiner Fragestellung ziehen und dies in der Regel dem Begutachteten, seinem Betreuer oder einem Anwalt mitteilen.

Auf eigene Kosten kann man versuchen, einen Gutachter zu finden. Der Fachkräftemangel erschwert dies.

Die Dauer der Gutachtenerstellung ist sehr unterschiedlich. Aufgrund der Komplexität muss mit etlichen Terminen und ausführlichen Befragungen gerechnet werden. Es kann ab Auftragseingang bis Fertigstellung Monate dauern, je nachdem wie akut der Fall ist.

Zunächst werden die zu begutachtenden Eltern angeschrieben und gebeten, einen umfangreichen Fragenkatalog auszufüllen. Zugleich erfolgt die Terminierung der gutachterlichen Untersuchung der Eltern und des Kindes. Hierbei kommt auch Testpsychologie zum Einsatz. Im Nächsten Schritt erfolgt die Beobachtung der Interaktion zwischen Eltern und Kindern. Mitunter reicht ein Termin nicht. Abschließend wird ein Elterngespräch durchgeführt. Aus Gründen der praktischen Abläufe sind individuelle Herangehensweisen nötig. Einbezogen werden auch Erziehungsbeistände, Umgangsbegleiter, Jugendamt, Lehrer, Verfahrenspfleger, gesetzliche Betreuer etc.

Fragen zu den Kosten

Die Kosten trägt der Auftraggeber oder der Begutachtete selbst.

Das ist unterschiedlich und richtet sich in der Regel nach dem Auftraggeber. Teils bezahlt die Staatskasse, teils der Begutachtete (ggf. Rechtsschutzversicherung) selbst.

Fragen zur Gültigkeit

Dies kann man nicht pauschal beantworten, da sich Gesundheitszustände bekanntlich ändern können.