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Familiengutachten

„Dem Kindeswohl verpflichtet“

Die letzte Eskalationsstufe, die es bei Konflikten um das erheblich in Familienstrukturen eingreifende Sorgerecht gibt, ist der Streit vor Gericht. Gerichtsverfahren vor dem Familiengericht stellen die Weichen für das zukünftige Leben junger Menschen. Von Gerichten in Auftrag gegebene Gutachten sollen das Gericht dabei unterstützen, zu einer Entscheidung im Einzelfall zu kommen und die richtige Balance zwischen den Grundrechten junger Menschen und deren Eltern oder Sorgeberechtigten zu finden.

Zu einem auch bundesweit vielbeachteten und umstrittenen Sorgerecht-Urteil um ein 12-jähriges Mädchen wurde die Expertise von Prof. Dr. Christoph Bielitz in Anspruch genommen.

Die Sozialpädagogin und zertifizierte Verfahrensbeiständin Carola Wilcke aus Görlitz unterstützt mit ihrer Selbsthilfegruppe „Löwenmamas“ Mütter und Großmütter, die von Entscheidungen und Verfahrensgestaltungen am Familiengericht betroffen sind, die sich nicht am Kindeswohl orientieren, sondern einer Bestrafungsintension folgen. Die über die Mütterinitiative MIA (www.die-mias.de) erreichbare, geschlossene Facebook-Gruppe ist der Individualität und daraus resultierenden abweichenden Bedürfnissen der Kinder verpflichtet.

In der Begleitung eines aktuellen Falles machte Carola Wilcke zum wiederholten Mal Erfahrung mit kinderpsychologisch nicht geschulten JugendamtsmitarbeiterInnen, FamilienrichterInnen und GutachternInnen. Die auch als Sachverständige für die Kinderkommission des Bundestages tätige Sozialpädagogin hat sich daraufhin an das Sigma-Zentrum Bad Säckingen gewandt. „Gründliches Aktenstudium, geduldige Untersuchung und exakte Darlegung führen zu Prägnanz, Nachvollziehbarkeit und Gerichtsfestigkeit“, definiert Professor Dr. Christoph Bielitz, als Erfolgsfaktoren seiner „dem Kindeswohl verpflichteten“ Tätigkeit als Gutachter. Die Ergebnisse aus diesen Gutachten haben daher einen erheblichen Einfluss auf die Gerichtsentscheidung. Auf der Grundlage so genannter „Erziehungsfähigkeitsgutachten“ werden beispielsweise Beschlüsse zum Entzug oder zur Übertragung des Personensorgerechtes getroffen. Damit verbunden sind häufig auch weitreichende Eingriffe in die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen.