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GUTACHTEN-FAQ
Ihre Fragen rund um die Gutachtenerstellung
Allgemeine Fragen
Bei einem Gutachten handelt sich um eine Dokumentation der gründlichen Untersuchung und Befragung zu medizinischen und/oder psychologischen Fragestellungen, die sehr klar formuliert sind und einer ebenso klaren Festlegung zur Beurteilung eines medizinisch / psychologischen Sachverhaltes bedürfen. Die Untersuchung ist abhängig von der Fragestellung. Teilweise sind testpsychologische Zusatzuntersuchungen erforderlich. Blutabnahmen zur Bestimmung von Laborparametern, Drogenscreening, EEG und EKG sind fakultative Bestandteile.
Auftraggeber für Gutachten wollen von Fachärzten die Einschätzung zu verschiedensten Sachverhalten z. B. zur Fahrtüchtigkeit, Geschäftsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Berufsunfähigkeit, Schwerbehindertenfeststellung, Erziehungsfähigkeit, Unterbringungsbedürftigkeit, Betreuungsbedürftigkeit, Testierfähigkeit oder auch zu Fragen der Erwerbsunfähigkeit etc.
Medizinische / psychologische Gutachten dürfen ausschließlich von Fachärzten und approbierten Psychologen erstellt werden.
Eine Auflistungen der Kosten finden Sie unter „Leistungen„
Fragen zum Ablauf
Der Aufraggeber nimmt das Gutachten zur Kenntnis, wird Schlussfolgerungen zu seiner Fragestellung ziehen und dies in der Regel dem Begutachteten, seinem Betreuer oder einem Anwalt mitteilen.
Auf eigene Kosten kann man versuchen, einen Gutachter zu finden. Der Fachkräftemangel erschwert dies.
Die Dauer der Gutachtenerstellung ist sehr unterschiedlich. Aufgrund der Komplexität muss mit etlichen Terminen und ausführlichen Befragungen gerechnet werden. Es kann ab Auftragseingang bis Fertigstellung Monate dauern, je nachdem wie akut der Fall ist.
Zunächst werden die zu begutachtenden Eltern angeschrieben und gebeten, einen umfangreichen Fragenkatalog auszufüllen. Zugleich erfolgt die Terminierung der gutachterlichen Untersuchung der Eltern und des Kindes. Hierbei kommt auch Testpsychologie zum Einsatz. Im Nächsten Schritt erfolgt die Beobachtung der Interaktion zwischen Eltern und Kindern. Mitunter reicht ein Termin nicht. Abschließend wird ein Elterngespräch durchgeführt. Aus Gründen der praktischen Abläufe sind individuelle Herangehensweisen nötig. Einbezogen werden auch Erziehungsbeistände, Umgangsbegleiter, Jugendamt, Lehrer, Verfahrenspfleger, gesetzliche Betreuer etc.
GUTACHTEN – FAQ
Ihre Fragen rund um die Gutachtenerstellung
Allgemeine Fragen
Bei einem Gutachten handelt sich um eine Dokumentation der gründlichen Untersuchung und Befragung zu medizinischen und/oder psychologischen Fragestellungen, die sehr klar formuliert sind und einer ebenso klaren Festlegung zur Beurteilung eines medizinisch / psychologischen Sachverhaltes bedürfen. Die Untersuchung ist abhängig von der Fragestellung. Teilweise sind testpsychologische Zusatzuntersuchungen erforderlich. Blutabnahmen zur Bestimmung von Laborparametern, Drogenscreening, EEG und EKG sind fakultative Bestandteile.
Auftraggeber für Gutachten wollen von Fachärzten die Einschätzung zu verschiedensten Sachverhalten z. B. zur Fahrtüchtigkeit, Geschäftsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Berufsunfähigkeit, Schwerbehindertenfeststellung, Erziehungsfähigkeit, Unterbringungsbedürftigkeit, Betreuungsbedürftigkeit, Testierfähigkeit oder auch zu Fragen der Erwerbsunfähigkeit etc.
Medizinische / psychologische Gutachten dürfen ausschließlich von Fachärzten und approbierten Psychologen erstellt werden.
Eine Auflistungen der Kosten finden Sie unter „Leistungen„
Fragen zum Ablauf
Der Aufraggeber nimmt das Gutachten zur Kenntnis, wird Schlussfolgerungen zu seiner Fragestellung ziehen und dies in der Regel dem Begutachteten, seinem Betreuer oder einem Anwalt mitteilen.
Auftraggeber für Gutachten wollen von Fachärzten die Einschätzung zu verschiedensten Sachverhalten z. B. zur Fahrtüchtigkeit, Geschäftsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Berufsunfähigkeit, Schwerbehindertenfeststellung, Erziehungsfähigkeit, Unterbringungsbedürftigkeit, Betreuungsbedürftigkeit, Testierfähigkeit oder auch zu Fragen der Erwerbsunfähigkeit etc.
Die Dauer der Gutachtenerstellung ist sehr unterschiedlich. Aufgrund der Komplexität muss mit etlichen Terminen und ausführlichen Befragungen gerechnet werden. Es kann ab Auftragseingang bis Fertigstellung Monate dauern, je nachdem wie akut der Fall ist.
Zunächst werden die zu begutachtenden Eltern angeschrieben und gebeten, einen umfangreichen Fragenkatalog auszufüllen. Zugleich erfolgt die Terminierung der gutachterlichen Untersuchung der Eltern und des Kindes. Hierbei kommt auch Testpsychologie zum Einsatz. Im Nächsten Schritt erfolgt die Beobachtung der Interaktion zwischen Eltern und Kindern. Mitunter reicht ein Termin nicht. Abschließend wird ein Elterngespräch durchgeführt. Aus Gründen der praktischen Abläufe sind individuelle Herangehensweisen nötig. Einbezogen werden auch Erziehungsbeistände, Umgangsbegleiter, Jugendamt, Lehrer, Verfahrenspfleger, gesetzliche Betreuer etc.
Medizinisch Psychologische Begutachtungen
Prof. Dr. Bielitz GmbH
Sigma Zentrum
Weihermatten 1
79713 Bad Säckingen
Copyright by Medizinisch-Psychologische
Begutachtungen Prof. Dr. Bielitz GmbH
– Termine nach Vereinbarung –
Kontaktieren Sie uns
Bad Säckingen +49 7761 5566 453
Leipzig +49 341 35 88 435
Zum Kontaktformular >>>
E-Mail: info@bielitz-gutachten.de
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