Skip to main content

Leistungen

Ambulante und stationäre Erstellung von medizinischen und psychologischen Gutachten.

Zusammen mit Psychologen, Ärzten und unseren Organisationsbüros erstellen wir seit dem Jahr 2008 in Baden-Württemberg ambulante und stationäre und seit 2017 auch in Sachsen ambulante Begutachtungen ortsgebunden (z. B. Krankenhaus, Pflegeheim, JVA, Hausbesuch) oder in unseren Niederlassungen.

Gutachterliche Expertise in etlichen Bereichen (Auswahl):
  • Unterbringungsrecht (zur Heilbehandlung)
  • Betreuungsrecht
  • Strafrecht (Schuldfähigkeit und Unterbringungsfragen)
  • Testierfähigkeit
  • Geschäftsfähigkeit
  • Familienpsychologie (Sorgerecht und Erziehungsfähigkeit)
  • Gutachten für die Sozialgerichtsbarkeit bei Rentenfragen und Einstufung nach Schwerbehindertenrecht
  • Gutachten nach Fahrerlaubnisverordnung (keine MPU)
  • für die PKV auch Klärung der Arbeitsunfähigkeit/Berufsunfähigkeit
Auftraggeber sind beispielsweise:
  • Amts- und Landgerichte in Südbaden
  • Sozialgerichte in Baden-Württemberg
  • Landessozialgerichte Bayern und Baden-Württemberg
  • Privatpersonen
  • Krankenversicherungen
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Landratsämter
Information zum Ablauf einer Gutachtenerstellung:
  1. Prüfung der Zuständigkeit und Kompetenz nach Auftragseingang
  2. Ausschluss der Befangenheit
  3. Terminierung in Absprache
  4. Einholung vollständiger Aktenlage
  5. Untersuchung ggf. unter Einbeziehung von Pflegepersonal, EEG-Fachkraft, Blutentnahme, Testpsychologie, körperlicher Untersuchung
Kosten
  • Anfragen zu Gutachten: Der erste Telefonkontakt ist selbstverständlich kostenfrei.
  • Beratungsstunden zu Begutachtungen rechnen wir analog der deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) ab.
  • Die Abrechnung der medizinisch-psychologischen Gutachten ist ganz allgemein in Deutschland abhängig von verschiedenen Faktoren:
    • Rechtsgebiet
    • Zeitaufwand für etwaige Wartezeit, Untersuchung, Aktensichtung, Ausarbeitung und Korrektur.
    • Die Schreibgebühren werden im üblichen Rahmen mit 1,50 Euro pro 1000 Anschläge berechnet.
    • Etwaige Fahrtaufwendungen auch bei Hausbesuchen werden zeitlich der auch sonst geltenden Berechnungsgrundlage zugeschlagen und zzgl. mit 0,42 Euro pro gefahrenen Kilometer berechnet.
    • Gerichtsgutachten folgen in der Abrechnung den Vorgaben aus dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) mit Stundensätzen zwischen 65 bis 120 Euro, zzgl. Laborkosten sofern nötig, etwaigen Leistungsziffern aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
    • Dolmetscherkosten sind in der Regel bei Gericht zu beantragen, sofern nicht schon bewilligt.
  • Selbstzahlern geben wir von Beginn an volle Kostentransparenz. Kosten für Gutachten im privaten Auftrag werden sachbezogen vorab geklärt. Wir empfehlen zu prüfen, ob die Kostenübernahme durch eine eventuell vorhandene Versicherung (Rechtsschutz, VDK etc.) erfolgen kann.
  • Unsere Gutachten sind grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig.