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FAMILIENGUTACHTEN
„Dem Kindeswohl verpflichtet“
Die letzte Eskalationsstufe, die es bei Konflikten um das erheblich in Familienstrukturen eingreifende Sorgerecht gibt, ist der Streit vor Gericht. Gerichtsverfahren vor dem Familiengericht stellen die Weichen für das zukünftige Leben junger Menschen. Von Gerichten in Auftrag gegebene Gutachten sollen das Gericht dabei unterstützen, zu einer Entscheidung im Einzelfall zu kommen und die richtige Balance zwischen den Grundrechten junger Menschen und deren Eltern oder Sorgeberechtigten zu finden. „Gründliches Aktenstudium, geduldige Untersuchung und exakte Darlegung führen zu Prägnanz, Nachvollziehbarkeit und Gerichtsfestigkeit“, definiert Professor Dr. Christoph Bielitz, als Erfolgsfaktoren seiner „dem Kindeswohl verpflichteten“ Tätigkeit als Gutachter.

Die Ergebnisse aus diesen Gutachten haben daher einen erheblichen Einfluss auf die Gerichtsentscheidung. Auf der Grundlage so genannter „Erziehungsfähigkeitsgutachten“ werden beispielsweise Beschlüsse zum Entzug oder zur Übertragung des Personensorgerechtes getroffen. Damit verbunden sind häufig auch weitreichende Eingriffe in die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen.
Familiengutachten
„Dem Kindeswohl verpflichtet“

Die letzte Eskalationsstufe, die es bei Konflikten um das erheblich in Familienstrukturen eingreifende Sorgerecht gibt, ist der Streit vor Gericht. Gerichtsverfahren vor dem Familiengericht stellen die Weichen für das zukünftige Leben junger Menschen. Von Gerichten in Auftrag gegebene Gutachten sollen das Gericht dabei unterstützen, zu einer Entscheidung im Einzelfall zu kommen und die richtige Balance zwischen den Grundrechten junger Menschen und deren Eltern oder Sorgeberechtigten zu finden.
„Gründliches Aktenstudium, geduldige Untersuchung und exakte Darlegung führen zu Prägnanz, Nachvollziehbarkeit und Gerichtsfestigkeit“, definiert Professor Dr. Christoph Bielitz, als Erfolgsfaktoren seiner „dem Kindeswohl verpflichteten“ Tätigkeit als Gutachter. Die Ergebnisse aus diesen Gutachten haben daher einen erheblichen Einfluss auf die Gerichtsentscheidung. Auf der Grundlage so genannter „Erziehungsfähigkeitsgutachten“ werden beispielsweise Beschlüsse zum Entzug oder zur Übertragung des Personensorgerechtes getroffen. Damit verbunden sind häufig auch weitreichende Eingriffe in die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen.
Medizinisch Psychologische Begutachtungen
Prof. Dr. Bielitz GmbH
Richterstraße 15a
04155 Leipzig
Außenstelle Stuttgart
Schrempfstraße 8A | 1. Etage
70597 Stuttgart
– Termine nach Vereinbarung –
Kontaktieren Sie uns
Telefon Leipzig: +49 341 358 884 35
Telefon Stuttgart: +49 173 930 094 9
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